KOMM.NEWS - Bundesweite Ausgabe


BOORBERG KOMM.NEWS 2025-12 bundesweite Ausgabe

  1. Ministerpräsidentenkonferenz (MPK): Vertagung der finanziellen Entlastung von Kommunen

200-Maßnahmen-Paket

16 Länder haben einstimmig ein umfassendes 200-Maßnahmen-Paket – eine föderale Modernisierungsagenda - beschlossen. Die Agenda zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten. Rheinland-Pfalz hat als Vorsitzland wesentliche Impulse gesetzt und auf eigenen Erfahrungen mit zwei Bürokratieabbaupaketen aufgebaut. Ministerpräsident Alexander Schweitzer betonte, dass „alles auf den Prüfstand gestellt“ worden sei.

Ein Blick auf die Modernisierungsagenda lohnt sich. Die Punkte werden in Tabellenform und sehr kurz auf 55 Seiten abgehandelt.

Im Baurecht sind z.B. weitere Beschleunigungen geplant (Nr. 88 ff., S. 20 ff.), wobei auch militärische Belange der Landes- und Bündnisverteidigung berücksichtigt werden (Nr. 90, S. 20). Der Bund plant eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 (Nr. 113, S. 24). Um Beschleunigungspotentiale des seriellen Bauens zu nutzen, möchte der Bund spätestens ab 1.1.2027 insbesondere das serielle Sanieren durch eine maßgeschneiderte Förderrichtlinie unterstützen (Nr. 125, S. 24). Bei Großvorhaben kündigt der Bund bis zum 31.12.2026 eine unions- und völkerrechtskonforme Reduzierung von Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an (Nr. 99, S. 22). Beispielsweise soll ein Plangenehmigungsverfahren ab dem 1.1.2027 nur noch in Fällen durchgeführt werden, in denen eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (Nr. 97, S. 21 f.). Bei der Vergabe wird mit einem Vorschlag vom Bund bis zum 30.6.2026 geplant, der dann im darauffolgenden Jahr mit den Ländern abgestimmt werden soll (Nr. 144 ff., S. 28).

Vieles von dem Plan bleibt allerdings im vagen Bereich. Im dritten Kapitel unter der Überschrift „Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen“ liest man z.B.: „Ob unser Land funktioniert, zeigt sich auch in Details des Alltags – etwa beim Funktionieren von Aufzügen und Rolltreppen in Bahnhöfen, Flughäfen und in sonstigen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr. Wenn Reparaturen zu lange dauern, führt das bei Nutzern zu Frustration. Bund und Länder werden daher u.a. gemeinsam mit den Betreibern von Bahnhöfen und Flughäfen sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden Wege finden, die Dauer von Reparaturen an öffentlichen Infrastrukturen mit Publikumsverkehr deutlich und messbar zu reduzieren“ (Nr. 169, S. 35).

Bundeskanzler Friedrich Merz zeigte sich am Abend der MPK hingegen sehr zufrieden: „Das ist ein wirklich großer Wurf, der uns hier gelungen ist“, so berichtet der BR 24.

Gemeindefinanzen

Eine Entscheidung im Finanzstreit über die Entlastung der Kommunen wurde allerdings vertagt.

Dabei hatte auch noch einmal der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) auf seiner Delegiertenversammlung am 28. November 2025 in Neumünster eindringlich auf die dramatische Finanzlage der Gemeinden aufmerksam gemacht. Landesvorsitzender des SHGT Thomas Schreitmüller forderte eine umfassende Gemeindefinanzreform, insbesondere höhere Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer.

In dem Statement von Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, das aufgrund eines Gespräches mit dem Bundeskanzler im Rahmen der MPK bei Instagram veröffentlicht wurde, hieß es dann, der Austausch sei „sehr intensiv, sehr ehrlich und offen“ geführt worden. Dennoch sehe der Bund aktuell keine Möglichkeit, sofort zu handeln.

Merz kündigte aber noch für das erste Quartal 2026 ein Sondertreffen zur Frage der Bund-Länder-Finanzen an.

 

  1. Bundesfinanzhof: Bundesmodell der Grundsteuer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesmodell der Grundsteuer für verfassungsgemäß erklärt (Pressemitteilung Nr. 078/25 des BFH vom 10.12.2025 in den drei Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25). Nach dem BFH entsprechen die aktuellen Bewertungsregelungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt das Urteil und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Grundsatzurteil schaffe Rechtsicherheit.

Die drei aktuellen Entscheidungen sind auch für Wohnungseigentümer in den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden.

Für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die aktuellen Entscheidungen keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.

Der Verband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben angekündigt, nun gemeinsam Verfassungsbeschwerde einzureichen.

  1. Bundestag: Privilegierung von Energiespeicheranlagen im Außenbereich – Kritik des DStGB

Der Bundestag hat am 12. November 2025 im Rahmen der EnWG-Novelle eine uneingeschränkte Privilegierung von Energiespeicheranlagen im Außenbereich beschlossen. Auf der Grundlage eines Änderungsantrags des Ausschusses für Wirtschaft und Energie umfasst der Gesetzesvorschlag auch eine Änderung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel dieser BauGB-Änderung ist es, sowohl Speicheranlagen zur untertägigen Speicherung von Wärme oder Wasserstoff als auch zur Speicherung von elektrischer Energie in einer Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde im planerischen Außenbereich zukünftig privilegiert und ohne weitere Einschränkungen zuzulassen.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Vorfeld dafür eingesetzt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, da sie im Vorfeld nicht eingebunden wurden, aber mit dem Gesetz tief in die kommunale Planungshoheit eingegriffen werde, es sei mit massiven Akzeptanzproblemen und Nutzungskonflikten zu rechnen und einer unkontrollierten Flächeninanspruchnahme. Dies scheiterte u. a. an Fristen zum Bundesratsverfahren und Verweisen auf den Koalitionsvertrag, der Energiespeicher als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert.

Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen dringend, die Zulässigkeit von Vorhaben für Energiespeicher im Außenbereich z. B. an den nachfolgenden Voraussetzungen zu orientieren:

- Netzdienlichkeit/Notwendigkeit (enge Auslegung),
- nur Anlagen in einem engen räumlich-funktionalen Zusammenhang,
- prozentuale Einzel- und Gesamtflächenbegrenzung,
- Größenbeschränkungen für Einzelanlagen,
- Gesamtschau mit Gesamtflächenbegrenzung für das Gemeindegebiet inkl. aller Energieinfrastrukturen (Ausschluss der Überlastung einzelner Gemeinden und Standorte),
- Energiespeicheranlagen ausschließlich für Elektrizität aus erneuerbaren Energien.

Auf Drängen des DStGB hin haben Union und SPD nun zwischenzeitlich signalisiert, dass aus kommunaler Sicht notwendige Gesetzesänderungen am § 35 BauGB nochmals geprüft und ggf. zeitnah in einem separaten sog. Omnibusverfahren (Regelung in einem anderen Artikelgesetz) umgesetzt werden könnten (DStGB Aktuell Nr. 4625-10 vom 14.11.2025).

  1. DStGB neues Mitglied im Nationalen Bargeldforum

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) wurde von der Bundesbank in das Nationale Bargeldforum aufgenommen (DStGB Aktuell Nr. 4625-06 vom 14.11.2025). Das bundesweite Gremium vereint Vertreterinnen und Vertreter der Kreditwirtschaft, der Not- und Krisenvorsorge, des Handels, des Verbrauchschutzes, der Bargeldlogistik- und Sicherheitsbranche sowie der Kommunen. Ziel ist es, Bargeld als effizientes, krisenfestes und niedrigschwelliges Zahlungsmittel zu stärken.

Gerade für die kommunale Ebene bleibt Bargeld ein zentraler Bestandteil der Teilhabe und Krisenvorsorge. Ereignisse wie der Blackout in Spanien oder jüngste IT-Störungen (Kreditkarte/PayPal) haben die Verwundbarkeit rein digitaler Zahlungssysteme deutlich gemacht. Allerdings sind die Bürgerämter nicht dazu verpflichtet, Bargeld anzunehmen, da dies aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen nicht überall umsetzbar ist.




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