Doch keine „leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen“

Die Straßenverkehrsrechtsnovelle, die die Bundesregierung mit Entwurf vom 11.9.2023 in das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hatte (s. auch KommNews vom August 2023), wurde vom Bundesrat überraschenderweise abgelehnt.

Der Vermittlungsausschuss könnte nun von der Bundesregierung und vom Bundestag angerufen werden, um einen Kompromiss zu finden. Allerdings sieht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) darin wenig Sinn, wie in einer Regierungspressekonferenz am 6.12.2023 von einem Sprecher des BMDV gesagt wurde. „Das Vorhaben an sich war ja in allen Sitzungen der Verkehrsministerkonferenz final abgestimmt“, so der Sprecher. Nun müssten sich zunächst erst die Verkehrsministerien der Länder mit ihren Landesregierungen auf eine Position einigen.

Die Ablehnung zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes erzeugt große Enttäuschung bei den Kommunen, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Die Städte und Gemeinden wünschten sich seit langem mehr Entscheidungsspielräume vor Ort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilitätswende zu unterstützen. Bisher sei es den Kommunen kaum möglich, verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes anzuordnen, oder die städtebauliche Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen zu beeinflussen.

Die Straßenverkehrsrechtsnovelle ist nicht das einzige Gesetzesvorhaben, das ausgebremst wurde. Auch dem Wachstumschancengesetz, das z.B. die Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe wieder erhöhen sollte, und dem Krankenhaus-Transparenzregister hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Aufgrund der momentan schwierigen Haushaltslage ist mit einer Verabschiedung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, so die Tagesschau.

Suche

  • Bitte schränken Sie Ihre Suche zunächst auf ein Bundesland ein.


Profisuche


Bestellung


Produktkatalog


  • Produktempfehlung

  • © 2016 Richard Boorberg Verlag