Novelle des Städtebaurechts 2017

Das Jahr 2017 wird erneut eine Änderung des BauGB und der BauNVO mit sich bringen. Anlass gibt eine EU-Richtlinie, die bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen ist. Geplant sind neben der Richtlinienumsetzung sehr viel weitgehendere Regelungen mit planungsrechtlichen Erleichterungen für den Wohnungsbau. Am 30. November 2016 hatte das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ beschlossen. Die bei solchen Gesetzesvorhaben inzwischen üblichen Planspiele mit ausgewählten Kommunen (es sind Bamberg, Köln, Leipzig, Sylt, Tübingen und Zingst) hat das Difu im vergangenen Jahr durchgeführt. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Mit der Novelle des Städtebaurechts wird unter anderem eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. In urbanen Gebieten soll zukünftig dichter und höher gebaut werden können als in herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Daher hat das Kabinett parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen. Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, sollen zukünftig im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden können. Für diese Neuregelung ist eine Befristung bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen.

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