Die Vergaberechtsreform – der aktuelle Stand

Mit einer umfassenden Reform wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert. Ziel der Reform war, dass öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten sollen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) trat zum 18. April 2016 in Kraft. Damit wurden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt und die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts neu gegliedert.

Die bisher für die Vergaben ab den EU-Schwellenwerten geltenden Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Teil 2) und die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) als selbstständige Regelungen sind entfallen und wurden in die neu gestaltete Vergabeverordnung (VgV) einbezogen. Lediglich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) blieb – nach erheblichen inhaltlichen Änderungen – erhalten.

Mittlerweile liegen auch die Durchführungsvorschriften der Länder vor. Beachten Sie etwa für das Bundesland Baden-Württemberg: Nach einer nochmaligen Änderung der VOB/A, Abschnitt 1 konkretisierte das Finanzministerium Baden-Württemberg mit Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2016 (GABl. S. 630) die Anwendung aller Teile der VOB zum 1. Oktober 2016. Mit mehreren Aktualisierungen wurden diese umfassenden Änderungen des Vergaberechts in die Vergabewerke »KVHB-Bau«, »VLL-Handbuch« und »HKVM« integriert.

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