Der Fremdenverkehrsbeitrag Arbeitsmappe mit Formularen und Satzungsmustern

Stand 44. Erg. / Februar 2025
Jürgen Wölfl (Hrsg.)





Artikelnummer: 016730440

»Wann kann ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden?«
Und:
»Wie berechnet und erhebt man Fremdenverkehrsbeiträge sicher und zuverlässig?«

Diese und weitere Fragen beantwortet die Arbeitsmappe »Der Fremdenverkehrsbeitrag«.

Der Verfasser kommentiert das Fremdenverkehrsbeitragsrecht umfassend. Anschließend erläutert er – am Beispiel Bayerns – Art. 6 KAG sowie die Mustersatzung zum Fremdenverkehrsbeitrag.

Die Mustersatzungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen sowie einschlägige Vorschriften der Fremdenverkehrsabgabe sowie Vollzugsbekanntmachungen sind abgedruckt und erläutert.

Mit den maßgeblichen Gerichtsentscheidungen sowie der jährlichen bundeseinheitlichen Richtsatzsammlung, aktuellen Vorteilsrahmensätzen bayerischer Gemeinden und weiteren Bestimmungen und Hinweisen. Formblätter helfen bei der praktischen Umsetzung. Mit Stichwortverzeichnis.



Loseblattwerk mit kostenpflichtigen Ergänzungslieferungen. Die erste Ergänzungslieferung innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb des Grundwerks ist im Preis enthalten.
Bezugsverpflichtung: 1 Kalenderjahr.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende.
Nach Ablauf der Jahresfrist ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.


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 Fremdenverkehr (08850) (Baden-Württemberg)

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