CertiFORM Geldforderungen richtig vollstrecken, 13.0/2025, Grundversion, Einzelplatzlizenz
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Die elektronischen Formulare für die kommunale Vollstreckungsstelle in Bayern | |
von Susanne Kretschmer und Markus Heyner | |
Artikelnummer: 01693131E
Die elektronische Formularsoftware »CertiFORM Geldforderungen richtig vollstrecken« enthält ca. 70 Formulare zur Beitreibung und Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen. Sie ist die ideale Ergänzung zu der Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken«, die ausführliche Erläuterungen zu den meisten Formularen enthält. Im Juni 2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung erlassen worden (BGBl. I Nr. 203). Die im Layout und in einigen Inhalten geänderten Formulare der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) können ab dem 1. September 2024 verwendet werden. Bis 30. September 2025 ist daneben die Nutzung der bisherigen Formulare der ZVFV aus dem Jahr 2022 (BGBl. I S. 2368) zulässig, weshalb auch auf der CertiFORM-CD die bisher gültigen Formulare weiterhin enthalten sind. Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen bleibt es im Übrigen bei der bisherigen Verwendung des Formulars „Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“, da der bayerische Landesgesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (BayGVBl. Nr. XXXX) normiert hat, dass die amtlichen Zwangsvollstreckungsformulare der ZVFV für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher nicht verbindlich sind (vgl. Art. 26 Abs. 7 Satz 2 Hs. 2 BayVwZVG). Neben geringfügigen Verbesserungen an vielen weiteren Formularen wurden außerdem sämtliche Bescheid-Formulare mit ausführlichen Rechtsbehelfen versehen und das neue Formular „Auskunftsersuchen an Vollstreckungsschuldner“ unter „C. Informationsbeschaffung“ und „II. Allgemein“ eingefügt, das zusätzlich zu der Erklärung zu der „Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Zahlungspflichtigen“ auch ein Anschreiben enthält. Änderungen im Layout und in der Stammdatenverwaltung: Durch das Update (Stand 13. Update I/2024) wird das Layout erneuert. In den Stammdaten erfolgte eine Erweiterung der »Sachbearbeiter(in)«. Jetzt kann aus 3 hinterlegten Sachbearbeiter(innen) ausgewählt werden. Dazu klicken Sie bei einem aktiven Formular neben dem Feld »Sachbearbeiter(in)« den Button und kommen dadurch in die Stammdatenverwaltung, wo Sie die Bearbeiter(in) auswählen oder auch neu anlegen können. Systemvoraussetzungen CertiFORM elektronische Formularsoftware läuft auf allen Standard-PCs mit den von Microsoft entwickelten Betriebssystemen Windows 7, Windows 8; Windows 8.1, Windows 10 und Windows 11 (32-Bit- und 64-Bit-Version). CD-ROM mit kostenpflichtigen Updates; Bezugsverpflichtung: 1 Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Nach Ablauf der Jahresfrist ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. |
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