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BOORBERG KOMM.NEWS 2011-12 Ausgabe Sachsen

Die Themen dieser Ausgabe sind

  • Neue EU-Schwellenwerte 2012 und 2013

  • Gesetzliche Grundlage für einheitliches Melderecht

  • Erfolglose Eilanträge gegen Zensus 2011

  • Neue Runde für die Wahlrechtsreform?

  • Förderung der Mediation

  • Veranstaltungen

  • PUBLICUS 2011.12

Neue EU-Schwellenwerte 2012 und 2013

Die neuen EU-Schwellenwerte, die bestimmen, ab welchen Netto-Auftragswerten öffentliche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, wurden am 02.12.2011 im Amtsblatt der EU (L 319, Seite 43) veröffentlicht. Die neuen Schwellenwerte betragen für Bauaufträge 5.000.000 Euro, für Verträge über Lieferungen und Leistungen 200.000 Euro, für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen 400.000 Euro und bei Aufträgen oberster oder oberer Bundesbehörden 130.000 Euro („EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinie 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren“).

Zu beachten ist, dass die EU-Schwellenwerte lediglich im Bereich der Sektorenverordnung unmittelbar gelten. Weil die Mitgliedstaaten niedrigere Schwellenwerte vorgeben dürfen, gelten die entsprechend strengeren Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) im Übrigen über den 31.12.2011 hinaus weiter. Erst nach einer entsprechenden Änderung der VgV werden die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene gelten. Die Änderung der VgV befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden.

Immer auf neuestem Stand befindet sich das umfangreiche Sortiment des Richard Boorberg Verlags zum Vergaberecht. Beachten Sie die immer aktuell gehaltenen Handbücher für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hoch- bzw. Tiefbau sowie für die Vergabe und Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen. Informieren Sie sich unter www.formularservice-online.de.


Gesetzliche Grundlage für einheitliches Melderecht

Mit dem bereits in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldeFortG) vom 16.11.2011 (BT-Drs. 17/7746) will die Bundesregierung die Grundlagen für ein einheitliches Melderecht schaffen. Mit der Föderalismusreform I ist das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt worden. Mit dem angestrebten Gesetz füllt der Bund diese Gesetzgebungskompetenz aus und führt das bisher geltende Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem Bundesmeldegesetz zusammen. Der Bundesrat hat den Entwurf im Grundsatz begrüßt.

Die aktuellen Formulare zum Melderecht Baden-Württemberg erhalten Sie im Richard Boorberg Verlag.

Der Leitfaden »Mit Meldedaten richtig umgehen« von Dr. Eugen Ehmann informiert zuverlässig und kompetent über die Grundlagen und zentralen Probleme des Meldewesens.


Erfolglose Eilanträge gegen Zensus 2011

Mit der als „Zensus 2011“ bezeichneten Erhebung wird in Deutschland seit Mai festgestellt, wie viele Menschen in Deutschland leben, was sie arbeiten und wie sie wohnen. Vor verschiedenen Verwaltungsgerichten scheiterten jetzt Betroffene mit ihrem Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung sowie gegen das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro. In ihrer rechtlichen Bewertung des Zensus 2011 kamen die Gerichte zu dem Ergebnis, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung den vom Bundesverfassungsgericht im „Volkszählungsurteil“ aufgestellten Vorgaben ausreichend Rechnung trägt und nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt (vgl. für alle VG Stuttgart, Az. 13 K 3766/11).

Eine vollständige Kommentierung des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgesetze der Länder und Kirchen sowie zum bereichsspezifischen Datenschutz bietet der aktuell gehaltene Kommentar »Datenschutzrecht« von Dr. jur. Lutz Bergmann, Regierungsdirektor a.D., Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Roland Möhrle und Professor Dr. jur. Armin Herb, Rechtsanwalt.


Neue Runde für die Wahlrechtsreform?

Am 03.12.2011 trat das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes in Kraft. Der Gesetzgeber reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2008, in dem er verpflichtet wurde, das Wahlrecht spätestens bis zum 30.06.2011 zu reformieren. Gegen das nun in Kraft getretene Gesetz haben SPD, Grüne und Linkspartei allerdings umgehend Verfassungsbeschwerde erhoben.

Lesen Sie in der kommenden Januar-Ausgabe des Online-Magazins »PUBLICUS - Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht« eine Prognose über den Ausgang des anstehenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht – im Beitrag von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl – und die Botschaft, die davon ausgeht. Anmelden bei PUBLICUS können Sie sich hier. Das Abonnement ist kostenlos.


Förderung der Mediation

Nachdem der Rechtsausschuss des Bundestages den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (BT-Drs. 17/5335) der Bundesregierung einheitlich begrüßt hatte, wurde das Gesetz am 15.12.2011 vom Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden. Bislang sind die verschiedenen Formen der Mediation weitgehend ungeregelt.

In der Diskussion um die Mediation bietet das »Praxishandbuch Mediation«, herausgegeben von André Niedostadek, Ansatzpunkte und Impulse für den öffentlichen Bereich.


Veranstaltungen

PUBLICUS-Kongress 2012

Der erste PUBLICUS-Kongress wird am 21.05.2012 im Stuttgarter „Haus der Geschichte“ stattfinden. Die Jahresveranstaltung mit Vorabendprogramm richtet sich an Führungskräfte aus dem öffentlichen Bereich. Der Kongress steht unter dem Motto „Blickpunkt Kommune – Chancen und Risiken in Zeiten der Krise“. Nähere Informationen erhalten Sie über publicus@boorberg.de.

PUBLICUS-Roundtable

Die Veranstaltungsreihe „PUBLICUS-Roundtable“ startet am 29.02.2012 in Berlin zum Thema „Compliance und Risikomanagement in kommunalen Unternehmen“. Die exklusive Veranstaltung mit hochkarätigen Referenten und führenden Praktikern bietet Entscheidungsträgern aus Kommunen und kommunalen Unternehmen eine Plattform zum Austausch und zur Diskussion. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des PUBLICUS (nach Seite 2).

Revision, Kassenprüfung, Prüfen von SAP®-Systemen – Seminartermine 2012:

Die Boorberg Fachakademie bietet Fortbildungen zu den Themen Kassenprüfung, Revision und Prüfen von SAP®-Systemen an. Die Referenten sind erfahrene Praktiker und vermitteln neben den praktischen Prüfmethoden auch das entscheidende Fachwissen für noch effektivere und effizientere Prüfungen. Die Termine im 1. Halbjahr 2012:

16.04.-17.04.2012 – Stuttgart: Aufbau einer Internen Revision in der öffentlichen Verwaltung
07.05.-08.05.2012 – Hamburg: Revisionsführerschein für SAP®-Systeme im öffentlichen Dienst
11.06.-12.06.2012 – Hamburg: Prüfen von SAP® PSM (Public Sector Management)
25.06.-26.06.2012 – Stuttgart: Baurevision in der öffentlichen Verwaltung

Anmeldung, weitere Termine und mehr Informationen unter:
www.boorberg-fachakademie.de/alias/pruefseminare


PUBLICUS 2011.12

In der Dezember-Ausgabe des »PUBLICUS - Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht« erwarten Sie wieder spannende Themen. Lesen Sie unter anderem:
  • Wenige Gelegenheiten – hohe Hürden – Volksabstimmungen in Deutschland auf Länderebene

  • Rette sich, wer kann – Schnelle Erhöhung der Versorgung politischer Beamter geplant

  • Facebook & Co für Kommunen? – Wie die öffentliche Verwaltung soziale Netzwerke sinnvoll nutzen kann

  • Vergabe von Netz-Konzessionen – Vergaberecht und Rechtsschutz nach dem Beschluss des VG Aachen

  • Grundzüge der Planung – Zur gerichtlichen Einschränkung einer ausufernden Befreiungspraxis

  • Die Wiederentdeckung des Beihilfenrechts – Ende des "Dornröschenschlafs" – Was erwartet die Kommunalwirtschaft?

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Als Abonnent des In der Dezember-Ausgabe des PUBLICUS erhalten Sie jeweils zur Monatsmitte per E-Mail einen Link, der Sie zum Download der neuesten Ausgabe führt. Das Abonnement ist kostenlos.