Neufassung der HOAI 2009 am 18. August 2009 in Kraft getreten
Die Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) ist seit 18.8.2009 in Kraft (BGBl. I, 2009, S. 2732). Die Neufassung sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen.
Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.
Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben.
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- CertiFORM HIV-KOM – Die elektronischen Formulare
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